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Wir brauchen keine Schuldenbremse -

Für einen solidarischen Sozialstaat

 

Der Deutsche Bundestag hat im Frühjahr 2009 eine Verfassungsänderung beschlossen: Bund, Länder und Gemeinden dürfen ab dem Jahre 2020 keine Kredite aufnehmen.

Diese Regelung wird in der allgemeinen Diskussion als Schuldenbremse bezeichnet.

Vorausgegangen sind jahrelange Diskussionen darüber, dass durch eine hohe Staatsverschuldung die heutige Generation auf Kosten ihrer Enkel lebe:

  • Wir können nur so viel ausgeben wie wir einnehmen!
  • Was für den privaten Haushalt gilt kann für den Staat nicht falsch sein!

Schuldenbremse  Bildungsmaterialien

 

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Das leuchtet jedem ein, stimmt aber nicht mit der Realität überein.

Der Häuslebauer nimmt Kredit auf, um zukünftig keine Miete mehr zahlen zu müssen, der Unternehmer finanziert durch Kredite Neuinvestitionen, die seine Produktivität verbessern oder seine Marktposition stärken.

Dieses Verhalten ist ökonomisch sinnvoll. Es handelt sich um Investitionen in die Zukunft, die sich über zukünftige Rendite finanzieren.

„Der Staat ... kann Verschuldung in Kauf nehmen, wenn damit öffentliche Investitionen getätigt werden, die in der Zukunft Erträge bringen. Er hat auch eine hohe Verantwortung für die Ökonomie und muss dafür sorgen, dass konjunkturelle Dellen abgefedert werden ...

Auch richtig ist ... dass in der Vergangenheit häufig im Namen antizyklische Politik Defizite gemacht wurden, in guten Zeiten aber nicht dem Konzept entsprechend Defizite abgebaut wurden.

Die Lehre daraus sollte sein, im konjunkturellen Aufschwung auf Steuersenkungen weitgehend zu verzichten. Sonst fehlen diese Einnahmen im Abschwung."                                                                    (Thorsten Niechoj, DGB Hessen, WISO-Info 2/2008)

Der Staat muss Investitionen in die Zukunft tätigen:

  • Kreditaufnahme für Bildung sichert den Erhalt von Kompetenzen.
  • Kreditaufnahme für Infrastrukturmaßnahmen sind wichtig für den Wirtschaftsstandort.
  • Kreditaufnahme für den Ausbau der Jugendarbeit verringert Folgekosten im souialen Bereich z.B. aufgrund der Jugendkriminalität.
  • Kreditaufnahme zur Finanzierung des Sozialstaats erhält den sozialen Frieden und sichert das solidarische Miteinander.
  • Kreditaufnahme zur Finanzierung von Bildung verringert die Arbeitslosigkeit und damit die Belastungen des Sozialsystems.

Dies sind einige Beispiele, die zeigen: Nicht die Verschuldung gefährdet die Zukunft unserer Kinder und Enkel sondern das Unterlassen von Zukunftsinvestitionen.

Der Staat muss daher bei seinen Ausgaben - auch wenn sie kreditfinanziert sind - immer bewerten:

  • Handelt es sich in Investitionen in die Zukunft?
  • Wird die soziale Balance gewährleistet oder gefährdet?

Mit der Entscheidung im Grundgesetz eine „Schuldenbremse" einzuführen beraubt sich der Staat jeglicher Gestaltungsmöglichkeit.

Dies wird zur Folge haben, dass Bund, Länder und Gemeinden derzeitige Leistungen wie z.B. Kinderbetreuung und Bildung reduzieren müssen oder nur noch im gleichen Maße anbieten können indem Gebühren eingeführt werden.

Damit wird der Weg in den Gebührenstaat beschritten.

Staatliche Leistungen können sich so in Zukunft nur diejenigen leisten, die über ein entsprechendes Einkommen verfügen.

Die Aussage „Nur die Reichen können sich einen armen Staat leisten" wird bestätigt.

Das DGB Bildungswerk Hessen e.V. leistet mit den Bildungsmaterialien „Schuldenbremse" einen Beitrag zur kritischen Auseinandersetzung mit der aktuellen Politik.

Die Bildungsmaterialien stehen als PDF-Dateien zum kostenlos Download bereit:


Gerne senden wir Ihnen die Bildungsmaterialien auch auf CD gegen Erstattung eines Unkostenbeitrags in Höhe von 5,00 € zu. Bitte schreiben Sie uns hierzu eine Mail.

Sollten Sie Interesse haben die Bildungsmaterialien im Rahmen Ihrer Bildungsarbeit einzusetzen, sind wir gerne bereit für Sie eine Referentenqualifizierung durchzuführen. Kontaktieren Sie uns dazu per Mail oder unter der Telefonnummer: 069-273005-64

 

 
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